Tarnscheinwerfer an einem Auto in Berlin, 1940

Beschreibung:
Nach einer Vorschrift mußte vom 01.10.1940 an alle noch zum Verkehr zugelassenen Autos mit bei der Wehrmacht begräuchlichen Tarnscheinwerfern ausgerüstet sein. Diese zerstreuten das Licht so, daß es kaum durch Luft- oder Erdbeobachtung entdeckt werden konnte, dem Fahrer aber bis etwas 40m Entfernung eine ausreichende Beleuchtung bot.
Datum:
01.10.1940
Land:
Deutschland
Ort:
Berlin
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