Bei der Veröffentlichung von Fotos gibt es verschiedene rechtliche Aspekte die zu beachten sind. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.
Wer ist Urheber?
Der Urheber ist der Schöpfer des Werkes. Sollten Sie nicht der Fotograf oder die Fotografin des Bildes sein, benötigen Sie das Einverständnis des Urhebers bzw. der Urheberin. Fragen Sie also immer denjenigen, der die Bilder aufgenommen hat, ob Sie diese Bilder bei Timeline Images hochladen und verkaufen dürfen. Nur bei Bildern und Postkarten, deren Urheber über 70 Jahre tot sind, müssen Sie nicht mehr fragen.
Haben die abgebildeten Personen keine Einwände?
Beachten Sie die Persönlichkeitsrechte! Nur Bilder, bei denen die abgebildeten Personen ihre Einwilligung gegeben haben, dürfen verbreitet werden. Erst zehn Jahre nach dem Tod des Abgebildeten bedarf es keiner Einwilligung der Angehörigen mehr.
Wenn Sie Bilder für Timeline Images hochladen, müssen Sie ganz sicher sein, dass Sie keine Rechte verletzen.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, nehmen Sie Kontakt mit unserem Serviceteam auf. Schreiben Sie uns eine E-Mail unter service@timeline-images.de.
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Schlagwörter: Bilder Bildrechte Menschen Persönlichkeitsrechte