Rechtliche Voraussetzungen beim Verkauf von alten Fotos
Bevor Sie eines Ihrer historischen Bilder bei Timeline Images hochladen, stellen Sie sicher, dass Sie damit keine Rechte anderer verletzen. Hierzu gehören insbesondere Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht und Markenrecht.
Wer ist Urheber?
Der Urheber ist der Schöpfer des Werkes. Sollten Sie nicht der Fotograf oder die Fotografin des Bildes sein, benötigen Sie das Einverständnis des Urhebers bzw. der Urheberin. Fragen Sie also zum Beispiel Ihre Großmutter, ob Sie ihre Aufnahmen in die Community stellen dürfen! Nur bei Bildern und Postkarten, deren Urheber bereits 70 Jahre tot sind, müssen Sie nicht mehr fragen.
Haben die abgebildeten Personen keine Einwände?
Beachten Sie die Persönlichkeitsrechte! Nur Bilder, bei denen die abgebildeten Personen ihre Einwilligung gegeben haben, dürfen verbreitet werden. Erst 10 Jahre nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es keiner Einwilligung der Angehörigen mehr.
Bitte beachten Sie dazu unbedingt die AGB.
Schlagwörter: Bild Bildrechte Foto Markenrecht Persönlichkeitsrecht Urheberrecht Zeitgeschichte Zeitzeugen